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Die Firma More-than-Boards / Bastian Radulescu (im folgenden MTB
genannt) tritt als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen
(z.B. Flüge oder Bahnpassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen
(z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie Fremdveranstalteter
Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B. Neckermann, DER,
Öger usw.) auf. Im Falle einer Buchung für diese Leistungen
kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich
zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger
zustande. Somit gelten für diese Leistungen die jeweiligen
entsprechenden AGB. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen.
Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger,
Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge
auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen MTB als
Eigenveranstalter auftritt (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung
ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür produzierten
Prospekten oder dargestellten Infos auf der Homepage bzw. beigelegten
Bedingungen. Ergänzende Bestimmungen bei Eigenveranstaltungen, können den AGB´s von MTB entnommen werden.
§ 1. Vertragsabschluss
Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische
Leistung zu besorgen, kann schriftlich, per Telefax oder über
Online-Dienste erfolgen. Mit der Annahme Ihrer schriftlichen, per
Online - Dienste getätigten oder persönlichen Buchung
durch MTB kommt zwischen Ihnen und MTB ein Vermittlungsvertrag zustande.
Die Annahme des Buchungsauftrages durch MTB kann schriftlich, per
Telefax oder über Online-Dienste erfolgen.
Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie
sich, für deren Vertragspflichten (insbesondere für die
Bezahlung des Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen
einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für
alle Reiseteilnehmer.
Die vertragliche Pflicht von MTB ist die ordnungsgemäße
Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten
einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten
Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von MTB.
§ 2. Haftung von MTB als Vermittler
a. Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte
touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben
der verantwortlichen Leistungsträger von MTB gegenüber,
sie stellen keine eigene Zusicherung von MTB gegenüber dem
Reiseteilnehmer dar.
b. Die Haftung von MTB erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl
des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie
Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden
Information des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente,
die Weiterleitung von Anzeigen, Willenerklärungen und Zahlungen
zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt. MTB
haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw.
besorgten Leistungen der Reiseveranstalter/Leistungsträger.
§ 3. Umbuchung / Stornierung
a. MTB als Vermittler: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/Leistung
zurücktreten, wobei wir darauf hinweisen, dass von den Reiseveranstaltern
oder Leistungsträgern Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises
erhoben werden (siehe die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Reiseveranstalter oder Leistungsträger). Storno und Umbuchungen können nur über MTB erfolgen. Der
Rücktritt kann per Email mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen.
Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt
und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern
der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere
Möglichkeit anbietet.
MTB behält sich vor, dem Kunden alle MTB aufgrund einer Umbuchung/Stornierung
von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer
Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 50,- pro Person in Rechnung zu
stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass MTB kein
oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
b. MTB als Reiseveranstalter: Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann MTB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldetem Reiseteilnehmer:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises,
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises,
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises,
ab 6. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises,
und bei Nichtantritt 100% des Reisepreises.
Es fallen jedoch immer € 50 pro Person an.
Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Wichtiger Hinweis: Für Flugpauschalreisen für die ein nicht umbuchbarer, nicht stornierbarer Charter- oder Linienflug verwendet wurde gelten besondere Stornosätze! (s. entsprechender Hinweis auf der Reisebestätigung). In diesen Fällen beträgt die pauschale Mindeststornogebühr 50% des Reisepreises für den Fall der Stornierung bis 15 Tage vor Reisebeginn, danach gelten die allg. Stornosätze. Auch ein Namenswechsel (Ersatzperson) ist in diesen Fällen nicht möglich.
§ 4. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland
in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen
seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt
MTB Ihnen über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft
Auskunft, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden
können . Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der
Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die
Ihnen aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen
zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch-
oder Fehlinformation von MTB bedingt.
Soweit von MTB aus den vorhandenen Informationen und Schriftverkehr
zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden,
gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger
ist, sofern uns eine andere Staatsbürgerschaft vom Teilnehmer
nicht mitgeteilt wird.
MTB haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn
der Anmeldende/Reisende MTB mit der Besorgung beauftragt hat, es
sei denn, dass MTB die Verzögerung zu vertreten hat.
§ 5. Zahlung
Bei allen von MTB vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die
Zahlung vor Reiseantritt und spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt
erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der
Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen
erfolgen. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich
und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung
gesondert angegeben.
Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für
die Ticketausstellung. Bei Terminen die bei der Buchung über
21 Tage in der Zukunft liegen ist die Zahlungsfrist 3 Tage (einschließlich
Sonn. und Feiertagen). Bei Abflugterminen innerhalb der nächsten
21 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag bzw. nach 17.00 Uhr am
darauf folgenden Tag bis 12.00 Uhr als Bankbestätigte Überweisung
zur Ticketausstellung vorliegen. Zahlung mit Kreditkarten können
nur nach Absprache akzeptiert werden. Die Zusendung der Tickets
erfolgt auf Risiko des Empfängers. Auf Wunsch erfolgt die Versendung
der Tickets durch UPS bzw. Einschreiben. Die zusätzlichen Gebühren
werden in Rechnung gestellt. Ebenso hat der Auftraggeber evtl. anfallende
Überweisungsgebühren (z.B. bei Nicht EU Standardüberweisungen)
zu tragen.
Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungenen der
jeweiligen Veranstalter.
§ 6. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit,
gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet MTB nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit
haftet MTB nur, sofern es für seine Vermittlungstätigkeit
vom Anmeldenden eine Gebühr erhebt und eine Kardinalpflicht
des Vermittlungsvertrages verletzt; in diesem Fall ist die Haftung
auf den Reisepreis beschränkt. Für Personenschäden
gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht.
Ebenso weist MTB darauf hin, dass sämtliche vermittelten Leistungen,
sowie die damit verbundenen Programme (wie z.B. Kitesurfen an unterschiedlichen
Spots) aufgrund eines unkalkulierbaren Restrisikos auf eigene Gefahr
und auf Eigenhaftung stattfinden.
§ 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen, zwingenden Gründen nicht
in Anspruch, so wird sich MTB bei den Leistungsträgern um Erstattung
der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder
wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung
jeglicher Leistungen. Für nicht erbrachte Teil-/Leistungen
die nicht durch MTB zu vertreten sind besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung. (Höhere Gewalt, politische Umstände
usw.)
§ 8. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die
Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag
nicht.
§ 9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, ist der Firmensitz von More-than-Boards in Frankfurt.
More-than-Boards
Bastian Radulescu
Schumannstrasse 30
60325 Frankfurt
Tel.: 069 - 78 90 43 53 |